Positive Zwischenbilanz der COVID-Impfungen in Berlin vor Weihnachten 2021
Martin Matz • 23. Dezember 2021

Gut im Rennen - Impfungen in Berlin
Am 23. Dezember wurde ich als Berliner Gesundheitsstaatssekretär aufgrund der Ressortverteilung zwischen den Koalitionspartnern abgelöst. Zeit für ein Zwischenfazit
der Berliner Impfkampagne, die einen Großteil meiner Arbeit seit Dezember 2020 bestimmt hat. Es fällt positiv aus: Deutschland steht vor der nächsten Coronawelle und es kommt vor allem darauf an, wie viele Menschen geimpft sind. Berlin ist eine positive Ausnahme in den Impfquoten der östlichen Bundesländer und liegt außerdem vor Bayern und Baden-Württemberg und über dem Bundesdurchschnitt, wenn man jeweils die Zahl der Impfungen mit der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner gewichtet.
Bundeskanzler Scholz und der Bund-Länder-Krisenstab haben das Ziel ausgegeben, zwischen dem 18.11. und dem Jahresende noch einmal 30 Millionen Impfungen in Deutschland durchzuführen, in Arztpraxen, Impfzentren und Impfstellen. Für Berlin wären das anteilig 1,32 Mio. Impfungen. Bis zum Abend des 22. Dezember waren es bereits 1,18 Mio, daher ist dieses ambitionierte Ziel für Berlin absolut erreichbar, wenn bis zum Jahresende alle weiter mitziehen.
Diese Impfzahlen kommen nicht von alleine, dahinter steckt eine gewaltige Kraftanstrengung, logistisch, personell und finanziell. In der letzten abgeschlossenen Woche (50. Kalenderwoche vom 13.-19.12.2021) wurden in Berlin 283.423 Impfungen durchgeführt. Das war ein neuer Höchststand. Man bekommt ein Gefühl für die Größenordnung, wenn man weiß, dass es in der letzten Oktoberwoche gerade 63.000 Impfungen waren. Der bisherige Höchststand war in einer Juniwoche mit 260.000 mal "Piks".
In den vergangenen Wochen hat Berlin in allen Impfquoten den Bundesdurchschnitt hinter sich gelassen. Das ist durchaus bemerkenswert, da andere Bundesländer - insbesondere südliche wie Bayern - den Eindruck erwecken wollen, dass nichts klappt, was von der Berliner Verwaltung organisiert wird. Berlin hat aber kurz vor Weihnachten eine überdurchschnittliche
Erstimpfungsquote (74,6 gegenüber 73,7) und Zweitimpfungsquote (71,1 vs. 70,7%) und Boosterimpfquote (35,2 gegenüber 35,0 und jeweils vor Bayern).
Besonders wichtig ist zum Beginn der erwarteten "Omikron-Welle" die Boosterquote
als Anteil der vollständig Geimpften, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhaltne haben - vor allem bei älteren und vorerkrankten Menschen. Berlin hat eine Boosterquote bei den über 60jährigen von 72,5% (bundesweit 66,8%), bei allen Erwachsenen von 51,1%. Was heißt das? Wenn mehr als die Hälfte der geimpften Berlinerinnen und Berliner jetzt schon die Boosterimpfung erhalten haben, wird in den letzten Dezembertagen und im Verlauf des Januar die Chance bestehen, mit einer sehr ordentlichen Quote an Dreifachgeimpften in die "Omikron-Welle" zu gehen. Das wird nach dem Stand der Wissenschaft vielleicht nicht die Infektionsquote genügend abbremsen können, aber zumindest die Zahl schwerer Erkrankungsverläufe deutlich senken.
Berlin ist auch außerordentlich gut in die Impfung der 5 bis unter 12jährigen Kinder
gestartet. Mit 20.000 Impfungen in nur 10 Tagen hat Berlin hier einen 75% über dem Bevölkerungsanteil liegenden Wert geschafft. Auch hierzu waren die Impfzentren des Senats und ihr schneller Start nach der Impfstoffanlieferung am 15.12. sehr wichtig.
In der Zeit meiner Zuständigkeit wurden in Berlin zwischen dem 27. Dezember 2020 und dem 23. Dezember 2021 insgesamt 6,5 Mio. Impfungen gegen das SARS-CoV2-Virus durchgeführt, davon 3,2 Mio. vom Senat beauftragt
und gesteuert. Wir haben Impfzentren und Impfstellen in Rekordzeit aufgebaut (großer Dank an die Messe Berlin GmbH, HWP Architekten und deren Auftragnehmer sowie Herrn Landesbranddirektor a.D. Albrecht Broemme). Das war auch finanziell ein Kraftakt - der Landeshaushalt wird am Ende mit mindestens 200 bis 300 Mio. € belastet sein, allerdings ein Bruchteil der coronabedingten Einnahmeausfälle und weiteren Ausgaben wie z.B. den Hilfen an Selbstständige.
Neben all diesen Fakten ist wichtig, dass zu der guten organisatorischen Vorbereitung (herzlichen Dank
an die Mitarbeitenden der Senatsverwaltung für Gesundheit und der Hilfsorganisationen) auch ein enormer Einsatzwillen in den Arztpraxen, bei betriebsärztlichen Diensten und in den Corona-Impfzentren und Impfstellen sowie den mobilen Teams gehört. Medizinerinnen und Mediziner, pharmazeutische Kräfte, Personal der Hilfsorganisationen und der Bundeswehr, die zuverlässig den Personalaufwuchs beschleunigt und absichert, haben alle durch ihr großes Engagement dazu beigetragen, dass Berlin da liegt, wo es liegt: vorne. Übrigens sei an dieser Stelle unbedingt erwähnt, dass oft die Medizinischen Fachangestellten in den Arztpraxen in solchen Aufzählungen vergessen werden - und das soll mir hier nicht passieren: Auch sie bringen sich bis zur Erschöpfung ein.
Wenn alle sich weiter so einbringen und die Impfbereitschaft der Berlinerinnen und Berliner anhält, dann ist dieser Teil der Pandemiebekämpfung auf einem guten Weg!

Das hat lang gedauert. Vor vielen Jahren gab es die ersten Bemühungen in der Bezirksverordnetenversammlung, die Steglitzer Treitschkestraße umzubenennen. Der Politiker und Historiker Heinrich von Treitschke ist für den in der NS-Zeit weit verbreiteten Satz „Die Juden sind unser Unglück“ bekannt. https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_von_Treitschke Ich bin nicht dafür, zu enge Maßstäbe an historische Straßennamen anzulegen, aber hier war ich immer für eine Umbenennung. Verschiedene Vorschläge waren über die lange Zeit im Gespräch: Ich war beispielsweise sehr offen dafür, Bischof Kurt Scharf hier mit einer Benennung zu ehren (die ev. Patmos-Gemeinde liegt auch an dieser Straße). Jetzt wurde mit Betty Katz auch eine gute Lösung gefunden. Sie war Direktorin des Jüdischen Blindenheims in Steglitz und wurde in Theresienstadt ermordet. Nun wird mit einem Straßennamen an sie erinnert. https://de.wikipedia.org/wiki/Betty_Katz Lange Zeit wurde eine Umbenennung von der CDU blockiert, zeitweise zusammen in einer Zählgemeinschaft mit den Grünen. Aber jetzt hat die Mehrheit in der BVV eine Umbenennung durchgesetzt. Die SPD hat viele jahrelang dafür gekämpft. Anwohnerinnen und Anwohner in der Straße können ihre Meldeadresse im Bürgeramt gebührenfrei neu eintragen lassen.

In dieser Woche wird das neue ASOG (Berliner Polizeirecht) dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorgelegt. Was war der SPD wichtig daran? Die Überarbeitung des ASOG folgt diesen Grundsätzen: 1. Umsetzung Koalitionsvertrag 2. Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben durch mehrere Jahre Rechtsprechung des BVerfG, die im Gesetz zu berücksichtigen ist (vor allem Entscheidungen zum Datenschutz) 3. Konsequenzen aus technologischem Fortschritt (Beispiel Videoüberwachung: Nutzung neuer Möglichkeiten zur Aufmerksamkeitsunterstützung, aber auch Ausschluss automatisierter biometrischer Fernidentifizierung) 4. Veränderte Sicherheitslage und Erfahrungen aus Anschlagsserie führt zu dem Vorrang besserer Datenauswertung vor einer Ausweitung von Datenerhebung (Beispiel: Der Attentäter von Magdeburg konnte nicht durch die Videoüberwachung auf dem Weihnachtsmarkt gestoppt werden, durch eine Auswertung seines öffentlichen Social Media-Profils sowie seiner Polizeikontakte in mehreren Bundesländer evtl. schon) Wichtige Punkte aus SPD-Perspektive: 1. Entschiedenere Unterstützung bei häuslicher Gewalt (Opfer- und Tatverdächtigen-Kontaktdaten dürfen an Beratungsstellen übermittelt werden, Fallkonferenzen mit datenschutzkonformem Austausch, Verlängerung von Wegweisungen nach 14 Tagen um weitere 14 Tage möglich, elektronische Fußfessel nach dem spanischen Modell) 2. Racial Profiling – Das Verbot wird auf Gesetzesebene verankert und spielt dadurch u.a. eine größere Rolle bei der Polizeiausbildung. Gleichzeitig gegen den Willen der CDU durchgesetzte Begrenzung anlassloser Kontrollen (siehe unten) 3. Begrenzung anlassloser Kontrollen durch mehr Parlamentsrechte bei der Festsetzung von kriminalitätsbelasteten Orten („kbO“) und Waffenverbotszonen – beides wird durch Verordnungen festgelegt, Waffenverbotszonen mit 21 Tage Frist („Genehmigungsfiktion“). Auch kbO erfahren dadurch ein „Upgrade“, sie wurden bisher von der Innenverwaltung allein festgelegt. 4. Videoüberwachung kann an kbO künftig ergänzend eingesetzt werden (Koalitionsvertrag). Gegen den Vorschlag der Innenverwaltung gibt es aber keine Rechtsgrundlage für Videoüberwachung außerhalb von kbO (ungeachtet der Videoüberwachung nach Hausrecht, insbesondere im ÖPNV). 5. Künftig kann die Polizei Abgleiche z.B. von Personenfotos mit im Internet oder eigenen Datenbanken verfügbaren Informationen durchführen (haben Journalisten im Fall Klette erfolgreich angewendet, Polizei durfte das bisher nicht). Gleichzeitig schließen wir aber die biometrische Fernidentifizierung an Orten der Videoüberwachung aus, unter anderem um Bewegungsprofile auszuschließen. 6. Alle Bundesländer und der Bund haben sich darauf vereinbart, verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesysteme einzuführen, um bereits vorhandene Daten besser auswerten zu können (siehe „Grundsätze“ Nr. 4). Das ASOG ermöglicht dies dann auch, in der Gesetzesbegründung haben wir allerdings deutlich hinterlegt, dass nur europäische Systeme zum Einsatz kommen dürfen. Das dient dazu, anders als süddeutsche Bundesländer keine Zusammenarbeit mit der Firma PALANTIR von Peter Thiel einzugehen. 7. Weder durch Datenanalyse mit Hilfe von KI noch durch die Software zur Aufmerksamkeitsunterstützung dürfen automatisierte Konsequenzen oder Handlungen erfolgen. Polizeiliche Handlungen dürfen nur durch Polizeivollzugskröfte ausgelöst werden. 8. Zwar führen wir Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchungen ein, begrenzen dies im Gefahrenabwehrrecht aber eindeutig (und in mehrfachen Formulierungsänderungen gegen die ursprünglichen Absichten von CDU und Innenverwaltung festgelegt) auf Terrorabwehr und Organisierte Kriminalität. Schon die QTKÜ nach Strafprozessordnung (die es schon mehrere Jahre gibt) wurde 2022 in Berlin nur 9mal beantragt und 4mal tatsächlich durchgeführt. Hier haben wir es mit einer sehr speziellen, selten anzuwendenden Regelung zu tun, vor der Unbeteiligte keine Sorgen haben müssen. Im Ergebnis modernisieren wir das ASOG, passen es an aktuelle Gegebenheiten und aktuelle Verfassungsrechtsprechung an, tun dies aber mit großer Umsicht und Präzision und mit Aufmerksamkeit für Bürgerrechte und parlamentarische Kontrolle. Sie wollen es genau wissen? Hier finden Sie den Entwurf im Volltext, aber Achtung, es sind 758 Seiten Text: https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-2553.pdf
Nach dem Überfall der Hamas vom 7. Oktober 2023 hat sich die Belastung der Polizei Berlin substanziell erhöht. Der zusätzliche Personaleinsatz für den Objektschutz und für die zahlreichen Versammlungslagen ist enorm. Die individuelle Belastung für Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzug ist deutlich spürbar, eine Erhöhung der Erschwerniszulage Dienst zu ungünstigen Zeiten eine notwendige Maßnahme der Wertschätzung in dieser Situation – vor allem, da die Berliner Polizeikräfte bisher niedrigere Zulagen erhalten als die Bundespolizistinnen und -polizisten, die direkt neben ihnen Dienst tun. Wir können die Belastungssituation derzeit nicht substanziell verändern, aber die Politik tut gut daran, ihre Wertschätzung für die Arbeit der Polizei nicht nur durch warme Worte, sondern auch sehr konkret zum Ausdruck zu bringen. Ich habe daher Ende letzten Jahres die Initiative ergriffen und mit viel Unterstützung der SPD-Fraktion und dann auch des Koalitionspartners die Erhöhung der Stundenzuschläge für den so genannten Dienst zu ungünstigen Zeiten im Haushaltsgesetz verankern können. Der Senat setzt die Erhöhung jetzt mit der Vorlage des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes unter dem Vorbehalt der erneuten parlamentarischen Zustimmung um. Die Stundenzuschläge würden nachts 2025 mit 2,97€ statt bisher 1,87€ oder sonn- und feiertags mit 6,31€ statt 3,84€ deutlich erhöht sein. Für das Jahr 2024 gibt es eine Zwischenstufe, die rückwirkend zum 1.1. in Kraft treten soll. Die Kosten der Maßnahme hängen von der Zahl der zu vergütenden Stunden ab und werden 2025 voraussichtlich über 4 Mio. € für mehrere Millionen geleisteter Stunden betragen und vielen Vollzugskräften zugute kommen.





