Versprechen soll man halten

Martin Matz • 20. Oktober 2026

Sollte Politik die Sehnsucht nach unrealistischen Veränderungen befördern?

Ganz offensichtlich sind Wählerinnen und Wähler mit den Ergebnissen der Politik "etablierter Parteien" unzufrieden. Mit noch größeren Versprechungen versuchen Wahlkampagnen diese Wählerinnen und Wähler zu erreichen. Nicht nur "Wir holen uns unser Land zurück" (AfD) oder "Die Stadt gehört uns allen" (Linke) gehören dazu, auch "Unf*ck Berlin" (Volt) und andere Kampagnen. Aber je populistischer die Forderungen, desto schwerer sind sie umzusetzen.


Kampagnen sind das eine... Was aber passiert, wenn auf den Wunsch nach spürbaren Veränderungen Inhalte angekündigt werden, die im parlamentarischen Alltag gar nicht umsetzbar sind? Das Sondierungspapier von Linken, Grünen und SPD legt das Scheitern an einigen Stellen schon an.


  1. Der Einsatz für das aktive und passive Wahlrecht "für alle Menschen nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland" wird versprochen (S. 22). Die Umsetzung dieser Forderung ist nicht nur landesrechtlich ausgeschlossen (eventuell mit Ausnahme der BVV, weil es sich nicht um ein richtiges Parlament handelt), da sie nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits damit befasst und dies ausgeschlossen (BVerfGE 83,37 und 83,60).
  2. Dias Sondierungspapier verspricht außerdem Landesaufnahmeprogramme (S. 22): "Wir werden Landesaufnahmeprogramme aufsetzen sowie ausgelaufene Aufnahmeprogramme wieder auflegen, die es Menschen in Not ermöglichen, sicher nach Berlin einzureisen". Landesaufnahmeprogramme bedürfen nach § 23 AufenthG allerdings eines Einvernehmens mit dem Bundesinnenminister. Wer glaubt ernsthaft, dass ein Minister Dobrindt hier einer von den Linken geführten Landesregierung helfen wird?
  3. Der Abschnitt zum Haushalt (S. 23f.) vermeidet den Hinweis auf erforderliche Kürzungen und vermittelt den Eindruck, eine verlangsamte Steigerung von Ausgaben werde ausreichen, um einen ausgeglichenen Haushalt irgendwann wieder zu erreichen. Die Verpflichtung, einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen und die Verschuldung dafür auf die erlaubten Sachverhalte Finanztransaktionskredite, Konjunkturausgleichskredite und die erlaubte Verschuldung in Höhe von 0,35% des BIP zu begrenzen. Damit kann man zwar große Teile des Finanzierungsdefizits von 5 Mrd. € ausgleichen, aber sicher nicht alles. Noch 1,5 Mrd. € sind zu konsolidieren, mehr Einnahmen von 400 Mio. € können nur ein Teil der Lösung sein.
  4. Und auch beim Thema Vergesellschaftung fehlt der Realismus: Will man erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik den Artikel 15 des Grundgesetzes nutzen, braucht man nicht nur den postulierten starken Willen, sondern auch gute Argumente, warum das Mittel der Vergesellschaftung zur Lösung der Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt angemessen und verhältnismäßig ist. Gleichzeitig wird es im Ringen um die zu zahlende Entschädigung eng. Wie wird die gedeckelte Summe von 16 Mrd. € vor Gericht für ausreichend gehalten, wenn allein Vonovia den Verkehrswert seiner Berliner Wohnungen mit 23,5 Mrd. € angibt?


Eine Reihe von Formulierungen des Sondierungspapiers drückt also aus, was die Partei Die Linke ihren Anhängern gern versprechen wollte, aber vermutlich nicht halten kann. Ich finde es richtig, dass angesichts des Wahlergebnisses Koalitionsverhandlungen zwischen Linke, Grünen und SPD geführt werden. Schließlich war Die Linke eher als die massiv verlierende CDU die Wahlsiegerin. Die "Kenia-Koalition" konnte da nicht die erste Wahl sein. Das Ziel der Gespräche muss aber sein, den tatsächlichen Regierungswillen der Partei Die Linke zu erkennen. Dazu gehört, sich den Realitäten zu stellen und sie auch den eigenen Mitgliedern zu vermitteln. Das gibt das Sondierungspapier an den oben aufgeführten 4 Punkten noch nicht her.


Denn ist es wirklich gut, Dinge zu versprechen, die man nicht halten wird - nicht halten kann? Wenn Enttäuschungen vorgezeichnet sind, sollte eine Korrektur der politischen Ziele vorgezogen werden. Häufig haben Wählerinnen und Wähler durchaus realistische Vorstellungen, was sie von Politik erwarten dürfen und was nicht, zumal auf Landesebene mit deren eingeschränkten Möglichkeiten.


Versprechen soll man halten. Oder auf sie verzichten.

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von Martin Matz • 1. Oktober 2025
Das hat lang gedauert. Vor vielen Jahren gab es die ersten Bemühungen in der Bezirksverordnetenversammlung, die Steglitzer Treitschkestraße umzubenennen. Der Politiker und Historiker Heinrich von Treitschke ist für den in der NS-Zeit weit verbreiteten Satz „Die Juden sind unser Unglück“ bekannt. https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_von_Treitschke Ich bin nicht dafür, zu enge Maßstäbe an historische Straßennamen anzulegen, aber hier war ich immer für eine Umbenennung. Verschiedene Vorschläge waren über die lange Zeit im Gespräch: Ich war beispielsweise sehr offen dafür, Bischof Kurt Scharf hier mit einer Benennung zu ehren (die ev. Patmos-Gemeinde liegt auch an dieser Straße). Jetzt wurde mit Betty Katz auch eine gute Lösung gefunden. Sie war Direktorin des Jüdischen Blindenheims in Steglitz und wurde in Theresienstadt ermordet. Nun wird mit einem Straßennamen an sie erinnert. https://de.wikipedia.org/wiki/Betty_Katz Lange Zeit wurde eine Umbenennung von der CDU blockiert, zeitweise zusammen in einer Zählgemeinschaft mit den Grünen. Aber jetzt hat die Mehrheit in der BVV eine Umbenennung durchgesetzt. Die SPD hat viele jahrelang dafür gekämpft. Anwohnerinnen und Anwohner in der Straße können ihre Meldeadresse im Bürgeramt gebührenfrei neu eintragen lassen.
von Martin Matz • 6. Juli 2025
In dieser Woche wird das neue ASOG (Berliner Polizeirecht) dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorgelegt. Was war der SPD wichtig daran? Die Überarbeitung des ASOG folgt diesen Grundsätzen: 1. Umsetzung Koalitionsvertrag 2. Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben durch mehrere Jahre Rechtsprechung des BVerfG, die im Gesetz zu berücksichtigen ist (vor allem Entscheidungen zum Datenschutz) 3. Konsequenzen aus technologischem Fortschritt (Beispiel Videoüberwachung: Nutzung neuer Möglichkeiten zur Aufmerksamkeitsunterstützung, aber auch Ausschluss automatisierter biometrischer Fernidentifizierung) 4. Veränderte Sicherheitslage und Erfahrungen aus Anschlagsserie führt zu dem Vorrang besserer Datenauswertung vor einer Ausweitung von Datenerhebung (Beispiel: Der Attentäter von Magdeburg konnte nicht durch die Videoüberwachung auf dem Weihnachtsmarkt gestoppt werden, durch eine Auswertung seines öffentlichen Social Media-Profils sowie seiner Polizeikontakte in mehreren Bundesländer evtl. schon) Wichtige Punkte aus SPD-Perspektive: 1. Entschiedenere Unterstützung bei häuslicher Gewalt (Opfer- und Tatverdächtigen-Kontaktdaten dürfen an Beratungsstellen übermittelt werden, Fallkonferenzen mit datenschutzkonformem Austausch, Verlängerung von Wegweisungen nach 14 Tagen um weitere 14 Tage möglich, elektronische Fußfessel nach dem spanischen Modell) 2. Racial Profiling – Das Verbot wird auf Gesetzesebene verankert und spielt dadurch u.a. eine größere Rolle bei der Polizeiausbildung. Gleichzeitig gegen den Willen der CDU durchgesetzte Begrenzung anlassloser Kontrollen (siehe unten) 3. Begrenzung anlassloser Kontrollen durch mehr Parlamentsrechte bei der Festsetzung von kriminalitätsbelasteten Orten („kbO“) und Waffenverbotszonen – beides wird durch Verordnungen festgelegt, Waffenverbotszonen mit 21 Tage Frist („Genehmigungsfiktion“). Auch kbO erfahren dadurch ein „Upgrade“, sie wurden bisher von der Innenverwaltung allein festgelegt. 4. Videoüberwachung kann an kbO künftig ergänzend eingesetzt werden (Koalitionsvertrag). Gegen den Vorschlag der Innenverwaltung gibt es aber keine Rechtsgrundlage für Videoüberwachung außerhalb von kbO (ungeachtet der Videoüberwachung nach Hausrecht, insbesondere im ÖPNV). 5. Künftig kann die Polizei Abgleiche z.B. von Personenfotos mit im Internet oder eigenen Datenbanken verfügbaren Informationen durchführen (haben Journalisten im Fall Klette erfolgreich angewendet, Polizei durfte das bisher nicht). Gleichzeitig schließen wir aber die biometrische Fernidentifizierung an Orten der Videoüberwachung aus, unter anderem um Bewegungsprofile auszuschließen. 6. Alle Bundesländer und der Bund haben sich darauf vereinbart, verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesysteme einzuführen, um bereits vorhandene Daten besser auswerten zu können (siehe „Grundsätze“ Nr. 4). Das ASOG ermöglicht dies dann auch, in der Gesetzesbegründung haben wir allerdings deutlich hinterlegt, dass nur europäische Systeme zum Einsatz kommen dürfen. Das dient dazu, anders als süddeutsche Bundesländer keine Zusammenarbeit mit der Firma PALANTIR von Peter Thiel einzugehen. 7. Weder durch Datenanalyse mit Hilfe von KI noch durch die Software zur Aufmerksamkeitsunterstützung dürfen automatisierte Konsequenzen oder Handlungen erfolgen. Polizeiliche Handlungen dürfen nur durch Polizeivollzugskröfte ausgelöst werden. 8. Zwar führen wir Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchungen ein, begrenzen dies im Gefahrenabwehrrecht aber eindeutig (und in mehrfachen Formulierungsänderungen gegen die ursprünglichen Absichten von CDU und Innenverwaltung festgelegt) auf Terrorabwehr und Organisierte Kriminalität. Schon die QTKÜ nach Strafprozessordnung (die es schon mehrere Jahre gibt) wurde 2022 in Berlin nur 9mal beantragt und 4mal tatsächlich durchgeführt. Hier haben wir es mit einer sehr speziellen, selten anzuwendenden Regelung zu tun, vor der Unbeteiligte keine Sorgen haben müssen. Im Ergebnis modernisieren wir das ASOG, passen es an aktuelle Gegebenheiten und aktuelle Verfassungsrechtsprechung an, tun dies aber mit großer Umsicht und Präzision und mit Aufmerksamkeit für Bürgerrechte und parlamentarische Kontrolle. Sie wollen es genau wissen? Hier finden Sie den Entwurf im Volltext, aber Achtung, es sind 758 Seiten Text: https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-2553.pdf
von Martin Matz • 1. November 2024
Nach dem Überfall der Hamas vom 7. Oktober 2023 hat sich die Belastung der Polizei Berlin substanziell erhöht. Der zusätzliche Personaleinsatz für den Objektschutz und für die zahlreichen Versammlungslagen ist enorm. Die individuelle Belastung für Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzug ist deutlich spürbar, eine Erhöhung der Erschwerniszulage Dienst zu ungünstigen Zeiten eine notwendige Maßnahme der Wertschätzung in dieser Situation – vor allem, da die Berliner Polizeikräfte bisher niedrigere Zulagen erhalten als die Bundespolizistinnen und -polizisten, die direkt neben ihnen Dienst tun. Wir können die Belastungssituation derzeit nicht substanziell verändern, aber die Politik tut gut daran, ihre Wertschätzung für die Arbeit der Polizei nicht nur durch warme Worte, sondern auch sehr konkret zum Ausdruck zu bringen. Ich habe daher Ende letzten Jahres die Initiative ergriffen und mit viel Unterstützung der SPD-Fraktion und dann auch des Koalitionspartners die Erhöhung der Stundenzuschläge für den so genannten Dienst zu ungünstigen Zeiten im Haushaltsgesetz verankern können. Der Senat setzt die Erhöhung jetzt mit der Vorlage des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes unter dem Vorbehalt der erneuten parlamentarischen Zustimmung um. Die Stundenzuschläge würden nachts 2025 mit 2,97€ statt bisher 1,87€ oder sonn- und feiertags mit 6,31€ statt 3,84€ deutlich erhöht sein. Für das Jahr 2024 gibt es eine Zwischenstufe, die rückwirkend zum 1.1. in Kraft treten soll. Die Kosten der Maßnahme hängen von der Zahl der zu vergütenden Stunden ab und werden 2025 voraussichtlich über 4 Mio. € für mehrere Millionen geleisteter Stunden betragen und vielen Vollzugskräften zugute kommen.
von Martin Matz • 5. September 2023
Seit dem Sommer wird verstärkt über die Sicherheit im Görlitzer Park diskutiert. Der Anlass war eine Vergewaltigungsstraftat im Park. Aber eigentlich wissen wir: Maßgeblich durch die schnelle Verbreitung von Crack-Abhängigkeit und der Ausweitung von Drogenhandel und -konsum im Park und in den anderen angrenzenden Kiezen wachsen die Probleme schon seit mehreren Jahren und erreichen 2023 einen neuen Höhepunkt.
von Martin Matz • 27. Mai 2023
Wenn es an die Analyse von Wahlen geht, ist der erste Reflex, auf die Beliebtheitswerte des Spitzenkandidaten oder der Spitzenkandidatin zu schauen oder auf gewünschte Koalitionen. Spitzenkandidaten oder auch auf Parteitagen gefasste inhaltliche Beschlüsse sind aber nur Bausteine für die wesentliche Kategorie: Trauen die Wählerinnen und Wähler einer Partei zu, die wichtigsten Probleme zu lösen. Dieser Wert und die einzelnen Kompetenzwerte für politische Themenfelder bestimmen darüber, ob die Partei Erfolgschancen bei einer Wahl hat. Die Spitzenkandidatur ist auch wichtig, hat aber eher die Funktion, die Problemlösungskompetenz über die Person zur Wählerschaft zu kommunizieren. Dafür müsse die wesentlichen Gesichter einer Partei zu ihren wichtigsten Themen und den dazu erarbeiteten Lösungen passen und diese authentisch verkörpern. Bei den Wahlen in Berlin und Bremen gab es viele Gemeinsamkeiten: Beides Stadtstaaten, beide mit historisch schlechten SPD-Ergebnissen bei der vorherigen Wahl, beide mit einer rotgrünroten Koalition, beide mit viel Diskussionen um Wohnungs-, Bildungs- und Verkehrspolitik. Die Senatskoalitionen hatten bei beiden Wahlen also mit teilweise problematischen Bilanz zu kämpfen, kandidierten aber vor dem Hintergrund einer strukturell eher linken Wählerschaft für ihre Wiederwahl. Wenn innerhalb weniger Wochen bei Landeswahlen die SPD in Berlin aus einer rotgrünroten Koalition heraus 3%-Punkte nach einem schlechten Wahlergebnis nochmal verliert und die SPD in Bremen aus einer rotgrünroten Koalition heraus 5%-Punkte gewinnt, dann liegt es nicht an der Koalition, sondern ganz klar an anderen Faktoren: Die Kompetenzwerte der SPD in Berlin sind gegenüber der letzten Wahl dramatisch gefallen (minus 10 auf 17%) Im weiteren versuche ich anhand der Verkehrspolitik zu erklären, was da unterschiedlich gelaufen ist. Nicht die verkehrspolitischen Diskussionen sind dabei grundsätzlich unterschiedlich - in Bremen wie auch in Berlin gab es messbare Unzufriedenheit mit grünen Verkehrssenatorin - auch über symbolische Aktionen. Was den Berlinern die Friedrichstraße im heißen Wahlkampf war, das übernahm in Bremen die "Brötchentaste" an den Parkautomaten. Die Emotionen kochten ähnlich hoch. Beim Thema Verkehr haben 29% der Berliner CDU die größte Kompetenz zugeordnet,den Grünen 22% - und der SPD nur 13%. Es war aber die SPD, die auf jedem dritten Plakat eine verkehrspolitische Forderung hatte, die nach dem 29€-Ticket nämlich. In Bremen dagegen ist der SPD-Kompetenzwert in der Verkehrspolitik um 8%-Punkte zur Vorwahl gestiegen und an den Grünen vorbeigezogen, ganz offensichtlich hat man der SPD zugetraut, grüne Verkehrspolitik zu korrigieren. Vielleicht auch deswegen, weil Andreas Bovenschulte dazu Position bezogen hat, sich auch von den Grünen abgesetzt hat, aber sich deswegen nicht von seiner eigenen Koalition insgesamt abgesetzt hat. Es war immer klar, dass die weiter gehen kann, aber mit mehr SPD und einer etwas anderen Umsetzung der Verkehrswende drin! In Bremen hat die Unzufriedenheit von Wählerinnen und Wähler mit den Grünen direkt zur Wahl der SPD mobilisiert, während diese Mobilisierung in Berlin an der SPD vorbei an die CDU ging. In Berlin dagegen der Eindruck: 29-Euro-Ticket, aber sonst kein Konzept dahinter. Und die Frage, ob die SPD eine SPD-geführte rotgrünrote Senatsregierung eigentlich wirklich will. Eigener Eindruck vieler in der SPD nach der Wahl: Man sei zwischen CDU und Grünen "zerrieben worden". Nach meiner Einschätzung hat man eher versäumt, die Kompetenz in den jeweiligen Themen (hier Verkehrspolitik) gut zu verkörpern und wirklich über eine plakative Forderung hinaus am tiefsten zu schürfen, Kompetenz zu beweisen und zu vermitteln. Das können wir besser! Warum habe ich diesen Vergleich beider Wahlen hier betrieben? Damit wir als SPD in Berlin aus dem schlechten Wahlergebnis lernen und für kommende Wahlen besser aufgestellt sind. Wesentliche Aspekte davon habe ich in meiner Rede auf dem Landesparteitag der SPD am 26.5.2023 vorgetragen.
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