29-Euro-Ticket schon jetzt ein großer Erfolg

Martin Matz • 10. Dezember 2022

29€-Ticket nicht nur Entlastung, sondern auch verkehrspolitische Weichenstellung

Das 29-Euro-Ticket für den Berliner Nahverkehr war gerade durch den Berliner Senat eingeführt, da meldete die BVG schon einen schnellen Erfolg: Innerhalb von 4 Wochen gab es 140.000 neue Abonnements und die 1.000.000ste Abo-Kundin konnte begrüßt werden. Die Zahl der verkauften Abos im Berliner Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wächst zwar regelmäßig, doch für eine derartige Zahl neuer Kundinnen und Kunden werden sonst etwa zwei Jahre benötigt. 

Anlass für das neue Angebot war die Inflationsentlastung der Berlinerinnen und Berliner. Neben den großen Entlastungspaketen der Bundesregierung wollte auch der Berliner Senat tun, was er tun kann. Die SPD hatte angekündigt, Menschen und Unternehmen zu entlasten, da die Steuereinnahmen dies auch in der Krise möglich machen. Ein günstigeres Monatsticket hilft natürlich, die aktuellen finanziellen Belastungen zu bewältigen.

Dass die Berliner SPD ein günstiges Abo gefordert und jetzt auch durchgesetzt hat, hatte aber noch einen wichtigen Grund: Wir wollten den ÖPNV attraktiver machen, um zum Umstieg zu motivieren. Der Weg in die Verkehrswende führt nach Überzeugung der SPD nicht über die Gängelung des Autoverkehrs, sondern über die Attraktivität des ÖPNV. Dabei steht für uns die Notwendigkeit einer solchen Verkehrswende nicht in Frage – das unterscheidet uns von CDU und FDP. Aber die SPD möchte mit einem günstigen Abo zum Umstieg motivieren. 

Daher war die Forderung der Berliner SPD nur konsequent, dass ein Jahresticket nach Wiener Vorbild nur 365 Euro kosten soll. Die eingängige Rechnung dahinter: 1 Euro pro Tag für Bus und Bahn. Überraschend war für uns daher, dass auch die Koalitionspartner von Grünen und Linken dieses Ticket 2019 ablehnten. Jetzt haben wir es dennoch durchgesetzt. Nur die Formel ist etwas anders und es heißt 29-Euro-Ticket. Pro Jahr kommt mit 348 Euro eine leicht abweichende Summe heraus, aber das Prinzip lebt: Mit einem bezahlbaren Ticket – jetzt noch ergänzt durch eine Preissenkung beim Berliner Sozialticket auf 9 Euro im Monat – ist es attraktiv wie nie, mit BVG und S-Bahn ans Ziel zu kommen und das eigene Auto sehr oft stehen zu lassen. 

Nach dem gleichen Grundsatz handelt die SPD in Berlin, wenn es darum geht, durch Verbesserung der Verbindungen mit dem ÖPNV in der Mitte der Stadt wie auch in den Außenbezirken eine gute Alternative zu entwickeln. Dazu gehören besonders die Verlängerungen erfolgreicher U-Bahn-Verbindungen. So soll die U3 von der Krummen Lanke zum Mexikoplatz geführt werden und die U7 in Spandau wie auch in Neukölln (bis zum Flughafen) verlängert werden. Auch hier lohnt es, auf die Positionen der am 12.2. zur Wahl stehenden Parteien zu schauen: U-Bahn-Verlängerungen werden durchgesetzt, wenn die SPD dazu ein starkes Mandat von den Wählerinnen und Wählern erhält. Bei der Verlängerung bis zum Mexikoplatz ist die Entscheidung zwar schon da, aber aus Erfahrung mit der Erweiterung des Radwegenetzes in Berlin wissen wir, dass man der Verkehrsverwaltung auf die Finger schauen muss, damit es zügig voran geht. 
von Martin Matz • 22. Oktober 2026
Was bedeutet die Steuerschätzung für den Berliner Landeshaushalt?
von Martin Matz • 20. Oktober 2026
Sollte die Politik falsche Hoffnungen wecken?
von Martin Matz • 12. Oktober 2026
Das amtliche Endergebnis war leider für mich nicht dem "vorläufigen" identisch
von Martin Matz • 26. September 2026
Muss die SPD direkt nach der Wahl eine Koalitionsentscheidung für Berlin treffen?
von Martin Matz • 21. September 2026
Alle neuen Abgeordneten sollten jetzt konkrete Verantwortung empfinden
von Martin Matz • 18. September 2026
Am 20.9. wird gewählt - wie wirkt meine Stimme?
von Martin Matz • 14. September 2026
Warum die AfD nicht patriotisch ist
von Martin Matz • 1. Oktober 2025
Das hat lang gedauert. Vor vielen Jahren gab es die ersten Bemühungen in der Bezirksverordnetenversammlung, die Steglitzer Treitschkestraße umzubenennen. Der Politiker und Historiker Heinrich von Treitschke ist für den in der NS-Zeit weit verbreiteten Satz „Die Juden sind unser Unglück“ bekannt. https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_von_Treitschke Ich bin nicht dafür, zu enge Maßstäbe an historische Straßennamen anzulegen, aber hier war ich immer für eine Umbenennung. Verschiedene Vorschläge waren über die lange Zeit im Gespräch: Ich war beispielsweise sehr offen dafür, Bischof Kurt Scharf hier mit einer Benennung zu ehren (die ev. Patmos-Gemeinde liegt auch an dieser Straße). Jetzt wurde mit Betty Katz auch eine gute Lösung gefunden. Sie war Direktorin des Jüdischen Blindenheims in Steglitz und wurde in Theresienstadt ermordet. Nun wird mit einem Straßennamen an sie erinnert. https://de.wikipedia.org/wiki/Betty_Katz Lange Zeit wurde eine Umbenennung von der CDU blockiert, zeitweise zusammen in einer Zählgemeinschaft mit den Grünen. Aber jetzt hat die Mehrheit in der BVV eine Umbenennung durchgesetzt. Die SPD hat viele jahrelang dafür gekämpft. Anwohnerinnen und Anwohner in der Straße können ihre Meldeadresse im Bürgeramt gebührenfrei neu eintragen lassen.
von Martin Matz • 6. Juli 2025
In dieser Woche wird das neue ASOG (Berliner Polizeirecht) dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorgelegt. Was war der SPD wichtig daran? Die Überarbeitung des ASOG folgt diesen Grundsätzen: 1. Umsetzung Koalitionsvertrag 2. Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben durch mehrere Jahre Rechtsprechung des BVerfG, die im Gesetz zu berücksichtigen ist (vor allem Entscheidungen zum Datenschutz) 3. Konsequenzen aus technologischem Fortschritt (Beispiel Videoüberwachung: Nutzung neuer Möglichkeiten zur Aufmerksamkeitsunterstützung, aber auch Ausschluss automatisierter biometrischer Fernidentifizierung) 4. Veränderte Sicherheitslage und Erfahrungen aus Anschlagsserie führt zu dem Vorrang besserer Datenauswertung vor einer Ausweitung von Datenerhebung (Beispiel: Der Attentäter von Magdeburg konnte nicht durch die Videoüberwachung auf dem Weihnachtsmarkt gestoppt werden, durch eine Auswertung seines öffentlichen Social Media-Profils sowie seiner Polizeikontakte in mehreren Bundesländer evtl. schon) Wichtige Punkte aus SPD-Perspektive: 1. Entschiedenere Unterstützung bei häuslicher Gewalt (Opfer- und Tatverdächtigen-Kontaktdaten dürfen an Beratungsstellen übermittelt werden, Fallkonferenzen mit datenschutzkonformem Austausch, Verlängerung von Wegweisungen nach 14 Tagen um weitere 14 Tage möglich, elektronische Fußfessel nach dem spanischen Modell) 2. Racial Profiling – Das Verbot wird auf Gesetzesebene verankert und spielt dadurch u.a. eine größere Rolle bei der Polizeiausbildung. Gleichzeitig gegen den Willen der CDU durchgesetzte Begrenzung anlassloser Kontrollen (siehe unten) 3. Begrenzung anlassloser Kontrollen durch mehr Parlamentsrechte bei der Festsetzung von kriminalitätsbelasteten Orten („kbO“) und Waffenverbotszonen – beides wird durch Verordnungen festgelegt, Waffenverbotszonen mit 21 Tage Frist („Genehmigungsfiktion“). Auch kbO erfahren dadurch ein „Upgrade“, sie wurden bisher von der Innenverwaltung allein festgelegt. 4. Videoüberwachung kann an kbO künftig ergänzend eingesetzt werden (Koalitionsvertrag). Gegen den Vorschlag der Innenverwaltung gibt es aber keine Rechtsgrundlage für Videoüberwachung außerhalb von kbO (ungeachtet der Videoüberwachung nach Hausrecht, insbesondere im ÖPNV). 5. Künftig kann die Polizei Abgleiche z.B. von Personenfotos mit im Internet oder eigenen Datenbanken verfügbaren Informationen durchführen (haben Journalisten im Fall Klette erfolgreich angewendet, Polizei durfte das bisher nicht). Gleichzeitig schließen wir aber die biometrische Fernidentifizierung an Orten der Videoüberwachung aus, unter anderem um Bewegungsprofile auszuschließen. 6. Alle Bundesländer und der Bund haben sich darauf vereinbart, verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesysteme einzuführen, um bereits vorhandene Daten besser auswerten zu können (siehe „Grundsätze“ Nr. 4). Das ASOG ermöglicht dies dann auch, in der Gesetzesbegründung haben wir allerdings deutlich hinterlegt, dass nur europäische Systeme zum Einsatz kommen dürfen. Das dient dazu, anders als süddeutsche Bundesländer keine Zusammenarbeit mit der Firma PALANTIR von Peter Thiel einzugehen. 7. Weder durch Datenanalyse mit Hilfe von KI noch durch die Software zur Aufmerksamkeitsunterstützung dürfen automatisierte Konsequenzen oder Handlungen erfolgen. Polizeiliche Handlungen dürfen nur durch Polizeivollzugskröfte ausgelöst werden. 8. Zwar führen wir Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchungen ein, begrenzen dies im Gefahrenabwehrrecht aber eindeutig (und in mehrfachen Formulierungsänderungen gegen die ursprünglichen Absichten von CDU und Innenverwaltung festgelegt) auf Terrorabwehr und Organisierte Kriminalität. Schon die QTKÜ nach Strafprozessordnung (die es schon mehrere Jahre gibt) wurde 2022 in Berlin nur 9mal beantragt und 4mal tatsächlich durchgeführt. Hier haben wir es mit einer sehr speziellen, selten anzuwendenden Regelung zu tun, vor der Unbeteiligte keine Sorgen haben müssen. Im Ergebnis modernisieren wir das ASOG, passen es an aktuelle Gegebenheiten und aktuelle Verfassungsrechtsprechung an, tun dies aber mit großer Umsicht und Präzision und mit Aufmerksamkeit für Bürgerrechte und parlamentarische Kontrolle. Sie wollen es genau wissen? Hier finden Sie den Entwurf im Volltext, aber Achtung, es sind 758 Seiten Text: https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-2553.pdf
von Martin Matz • 1. November 2024
Nach dem Überfall der Hamas vom 7. Oktober 2023 hat sich die Belastung der Polizei Berlin substanziell erhöht. Der zusätzliche Personaleinsatz für den Objektschutz und für die zahlreichen Versammlungslagen ist enorm. Die individuelle Belastung für Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzug ist deutlich spürbar, eine Erhöhung der Erschwerniszulage Dienst zu ungünstigen Zeiten eine notwendige Maßnahme der Wertschätzung in dieser Situation – vor allem, da die Berliner Polizeikräfte bisher niedrigere Zulagen erhalten als die Bundespolizistinnen und -polizisten, die direkt neben ihnen Dienst tun. Wir können die Belastungssituation derzeit nicht substanziell verändern, aber die Politik tut gut daran, ihre Wertschätzung für die Arbeit der Polizei nicht nur durch warme Worte, sondern auch sehr konkret zum Ausdruck zu bringen. Ich habe daher Ende letzten Jahres die Initiative ergriffen und mit viel Unterstützung der SPD-Fraktion und dann auch des Koalitionspartners die Erhöhung der Stundenzuschläge für den so genannten Dienst zu ungünstigen Zeiten im Haushaltsgesetz verankern können. Der Senat setzt die Erhöhung jetzt mit der Vorlage des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes unter dem Vorbehalt der erneuten parlamentarischen Zustimmung um. Die Stundenzuschläge würden nachts 2025 mit 2,97€ statt bisher 1,87€ oder sonn- und feiertags mit 6,31€ statt 3,84€ deutlich erhöht sein. Für das Jahr 2024 gibt es eine Zwischenstufe, die rückwirkend zum 1.1. in Kraft treten soll. Die Kosten der Maßnahme hängen von der Zahl der zu vergütenden Stunden ab und werden 2025 voraussichtlich über 4 Mio. € für mehrere Millionen geleisteter Stunden betragen und vielen Vollzugskräften zugute kommen.
Weitere Beiträge