Verkehrswende - was unterscheidet mich hier vom grünen Ansatz?

Martin Matz • 10. Februar 2023

Angebote statt Verbote - wie motiviert man zum Umstieg?

CDU und FDP machen im Wahlkampf den Eindruck, als ob sie weiter voll auf das Auto setzen. Die Grünen dagegen scheinen vor allem Änderung bewirken zu wollen, indem sie Autofahrerinnen und Autofahrer einschränken und unter Druck setzen wollen. Wir setzen dagegen auf Angebote statt Verbote: Wenn der öffentliche Nahverkehr und das Radwegenetz besser werden, motiviert man auch Menschen zum Umstieg. 

Der öffentliche Nahverkehr muss einerseits finanziell attraktiv sein: Wir haben - übrigens gegen den Widerstand der Grünen - das 29 Euro-Ticket durchgesetzt. Dies gilt zunächst vorübergehend, da noch nicht feststand, ob es ein attraktives bundesweites Angebot geben würde, dass dem 9-Euro-Ticket aus dem vergangenen Jahr nachfolgt. Jetzt sieht es zwar immerhin nach einem 49-Euro-Ticket aus, aber wir wollen, dass das 29-Euro-Ticket nicht nur vorübergehend da ist, sondern bleibt. Damit würde es bei Wahlerfolg der SPD ein Angebot geben, das viele Menschen in Berlin zum Umstieg vom Auto auf die S- und U-Bahn motivieren könnte. 

Das allein hilft aber noch nicht weiter, wenn das Verkehrsangebot nicht mithält. Die verschiedenen Sanierungsarbeiten mit Schienenersatzverkehr zeigen das leider gerade deutlich. Auch bei den Taktfrequenzen lässt sich noch einiges verbessern. Wussten Sie etwa, dass die S-Bahn zwischen Lichterfelde und der Innenstadt vor fast 90 Jahren schon häufiger fuhr als heute?

Auch beim Radverkehr gilt es Dinge zu verbessern. Mit den letzten 6 Jahren grüner Verkehrsverwaltung bin ich nicht zufrieden - und ich kenne zahlreiche Grüne, die das auch nicht sind. Für Lichterfelde-West brauchen wir vor allem eine attraktive Alternative zur Drakestraße. Diese wird wegen der Buslinie und des engen Straßenquerschnitts zwischen Ringstraße und Weddigenweg niemals ein guter und sicherer Weg für Radfahrende werden. Daher muss der südöstliche Teil der Ringstraße und die Baseler Straße/Kadettenweg endlich zu einer guten Alternative werden. Hier geht es natürlich vor allem darum, dass Kopfsteinpflasterstraßen einen asphaltierten Rand brauchen, wenn sie für Radfahrerinnen und Radfahrer eine alltagstaugliche Möglichkeit werden sollen. 

Diese Maßnahmen braucht es gleichermaßen: Günstige Tickets, gutes Angebot und bessere Radverkehrswege. 

Die City-Tax der Grünen dagegen würde etwas anderes bewirken: Der Zugang  zur Innenstadt mit dem Auto wäre eine Frage des Geldbeutels. Daher nochmal zusammengefasst: Wir wollen Angebote und günstige Alternativen statt Verbote und höhere Kosten!    
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Das hat lang gedauert. Vor vielen Jahren gab es die ersten Bemühungen in der Bezirksverordnetenversammlung, die Steglitzer Treitschkestraße umzubenennen. Der Politiker und Historiker Heinrich von Treitschke ist für den in der NS-Zeit weit verbreiteten Satz „Die Juden sind unser Unglück“ bekannt. https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_von_Treitschke Ich bin nicht dafür, zu enge Maßstäbe an historische Straßennamen anzulegen, aber hier war ich immer für eine Umbenennung. Verschiedene Vorschläge waren über die lange Zeit im Gespräch: Ich war beispielsweise sehr offen dafür, Bischof Kurt Scharf hier mit einer Benennung zu ehren (die ev. Patmos-Gemeinde liegt auch an dieser Straße). Jetzt wurde mit Betty Katz auch eine gute Lösung gefunden. Sie war Direktorin des Jüdischen Blindenheims in Steglitz und wurde in Theresienstadt ermordet. Nun wird mit einem Straßennamen an sie erinnert. https://de.wikipedia.org/wiki/Betty_Katz Lange Zeit wurde eine Umbenennung von der CDU blockiert, zeitweise zusammen in einer Zählgemeinschaft mit den Grünen. Aber jetzt hat die Mehrheit in der BVV eine Umbenennung durchgesetzt. Die SPD hat viele jahrelang dafür gekämpft. Anwohnerinnen und Anwohner in der Straße können ihre Meldeadresse im Bürgeramt gebührenfrei neu eintragen lassen.
von Martin Matz • 6. Juli 2025
In dieser Woche wird das neue ASOG (Berliner Polizeirecht) dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorgelegt. Was war der SPD wichtig daran? Die Überarbeitung des ASOG folgt diesen Grundsätzen: 1. Umsetzung Koalitionsvertrag 2. Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben durch mehrere Jahre Rechtsprechung des BVerfG, die im Gesetz zu berücksichtigen ist (vor allem Entscheidungen zum Datenschutz) 3. Konsequenzen aus technologischem Fortschritt (Beispiel Videoüberwachung: Nutzung neuer Möglichkeiten zur Aufmerksamkeitsunterstützung, aber auch Ausschluss automatisierter biometrischer Fernidentifizierung) 4. Veränderte Sicherheitslage und Erfahrungen aus Anschlagsserie führt zu dem Vorrang besserer Datenauswertung vor einer Ausweitung von Datenerhebung (Beispiel: Der Attentäter von Magdeburg konnte nicht durch die Videoüberwachung auf dem Weihnachtsmarkt gestoppt werden, durch eine Auswertung seines öffentlichen Social Media-Profils sowie seiner Polizeikontakte in mehreren Bundesländer evtl. schon) Wichtige Punkte aus SPD-Perspektive: 1. Entschiedenere Unterstützung bei häuslicher Gewalt (Opfer- und Tatverdächtigen-Kontaktdaten dürfen an Beratungsstellen übermittelt werden, Fallkonferenzen mit datenschutzkonformem Austausch, Verlängerung von Wegweisungen nach 14 Tagen um weitere 14 Tage möglich, elektronische Fußfessel nach dem spanischen Modell) 2. Racial Profiling – Das Verbot wird auf Gesetzesebene verankert und spielt dadurch u.a. eine größere Rolle bei der Polizeiausbildung. Gleichzeitig gegen den Willen der CDU durchgesetzte Begrenzung anlassloser Kontrollen (siehe unten) 3. Begrenzung anlassloser Kontrollen durch mehr Parlamentsrechte bei der Festsetzung von kriminalitätsbelasteten Orten („kbO“) und Waffenverbotszonen – beides wird durch Verordnungen festgelegt, Waffenverbotszonen mit 21 Tage Frist („Genehmigungsfiktion“). Auch kbO erfahren dadurch ein „Upgrade“, sie wurden bisher von der Innenverwaltung allein festgelegt. 4. Videoüberwachung kann an kbO künftig ergänzend eingesetzt werden (Koalitionsvertrag). Gegen den Vorschlag der Innenverwaltung gibt es aber keine Rechtsgrundlage für Videoüberwachung außerhalb von kbO (ungeachtet der Videoüberwachung nach Hausrecht, insbesondere im ÖPNV). 5. Künftig kann die Polizei Abgleiche z.B. von Personenfotos mit im Internet oder eigenen Datenbanken verfügbaren Informationen durchführen (haben Journalisten im Fall Klette erfolgreich angewendet, Polizei durfte das bisher nicht). Gleichzeitig schließen wir aber die biometrische Fernidentifizierung an Orten der Videoüberwachung aus, unter anderem um Bewegungsprofile auszuschließen. 6. Alle Bundesländer und der Bund haben sich darauf vereinbart, verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesysteme einzuführen, um bereits vorhandene Daten besser auswerten zu können (siehe „Grundsätze“ Nr. 4). Das ASOG ermöglicht dies dann auch, in der Gesetzesbegründung haben wir allerdings deutlich hinterlegt, dass nur europäische Systeme zum Einsatz kommen dürfen. Das dient dazu, anders als süddeutsche Bundesländer keine Zusammenarbeit mit der Firma PALANTIR von Peter Thiel einzugehen. 7. Weder durch Datenanalyse mit Hilfe von KI noch durch die Software zur Aufmerksamkeitsunterstützung dürfen automatisierte Konsequenzen oder Handlungen erfolgen. Polizeiliche Handlungen dürfen nur durch Polizeivollzugskröfte ausgelöst werden. 8. Zwar führen wir Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchungen ein, begrenzen dies im Gefahrenabwehrrecht aber eindeutig (und in mehrfachen Formulierungsänderungen gegen die ursprünglichen Absichten von CDU und Innenverwaltung festgelegt) auf Terrorabwehr und Organisierte Kriminalität. Schon die QTKÜ nach Strafprozessordnung (die es schon mehrere Jahre gibt) wurde 2022 in Berlin nur 9mal beantragt und 4mal tatsächlich durchgeführt. Hier haben wir es mit einer sehr speziellen, selten anzuwendenden Regelung zu tun, vor der Unbeteiligte keine Sorgen haben müssen. Im Ergebnis modernisieren wir das ASOG, passen es an aktuelle Gegebenheiten und aktuelle Verfassungsrechtsprechung an, tun dies aber mit großer Umsicht und Präzision und mit Aufmerksamkeit für Bürgerrechte und parlamentarische Kontrolle. Sie wollen es genau wissen? Hier finden Sie den Entwurf im Volltext, aber Achtung, es sind 758 Seiten Text: https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-2553.pdf
von Martin Matz • 1. November 2024
Nach dem Überfall der Hamas vom 7. Oktober 2023 hat sich die Belastung der Polizei Berlin substanziell erhöht. Der zusätzliche Personaleinsatz für den Objektschutz und für die zahlreichen Versammlungslagen ist enorm. Die individuelle Belastung für Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzug ist deutlich spürbar, eine Erhöhung der Erschwerniszulage Dienst zu ungünstigen Zeiten eine notwendige Maßnahme der Wertschätzung in dieser Situation – vor allem, da die Berliner Polizeikräfte bisher niedrigere Zulagen erhalten als die Bundespolizistinnen und -polizisten, die direkt neben ihnen Dienst tun. Wir können die Belastungssituation derzeit nicht substanziell verändern, aber die Politik tut gut daran, ihre Wertschätzung für die Arbeit der Polizei nicht nur durch warme Worte, sondern auch sehr konkret zum Ausdruck zu bringen. Ich habe daher Ende letzten Jahres die Initiative ergriffen und mit viel Unterstützung der SPD-Fraktion und dann auch des Koalitionspartners die Erhöhung der Stundenzuschläge für den so genannten Dienst zu ungünstigen Zeiten im Haushaltsgesetz verankern können. Der Senat setzt die Erhöhung jetzt mit der Vorlage des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes unter dem Vorbehalt der erneuten parlamentarischen Zustimmung um. Die Stundenzuschläge würden nachts 2025 mit 2,97€ statt bisher 1,87€ oder sonn- und feiertags mit 6,31€ statt 3,84€ deutlich erhöht sein. Für das Jahr 2024 gibt es eine Zwischenstufe, die rückwirkend zum 1.1. in Kraft treten soll. Die Kosten der Maßnahme hängen von der Zahl der zu vergütenden Stunden ab und werden 2025 voraussichtlich über 4 Mio. € für mehrere Millionen geleisteter Stunden betragen und vielen Vollzugskräften zugute kommen.
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