Innenpolitik - eine spannende Aufgabe!

Martin Matz • 10. Mai 2023

Sicherheit und Bürgerrechte - spannende Aufgaben als innenpolitischer Sprecher

12 Wochen nach der Abgeordnetenhauswahl  - nach Koalitionsverhandlungen und Osterferien - können nun die Ausschüsse ihre Arbeit aufnehmen. Alle Fraktionen benannten ihre Ausschussmitglieder und fachpolitischen Sprecher. Ich werde in den kommenden Jahren als innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion arbeiten und weiterhin dem Hauptausschuss angehören. 

Am 1. Mai war ich vor Ort und habe mir die Situation angesehen. Kein Vergleich zu früheren Jahren: Überwiegend friedliche Demonstrationen und feiernde Menschen, wenig "Randale". Zwar kommt es leider immer noch zu Auseinandersetzungen, aber während 2009 noch 273 verletzte Polizistinnen und Polizisten registriert wurden, waren es jetzt noch neun. Immer noch neun zu viel, aber daher kann man vom friedlichsten 1. Mai seit 1987 sprechen.  

Je weniger von Gewalt die Rede ist, desto mehr könnte sich die Aufmerksamkeit auf die Botschaften der angemeldeten Versammlungen konzentrieren: Sowohl die Maidemonstration des Deutschen Gewerkschaftsbundes als auch andere hätten diese höhere Beachtung verdient. Auch eine Aktion wie "MyGruni", bei der satirisch überspitzt vom "Abbaggern von Kohle im Villenviertel" die Rede ist, kann ernsthafte politische Diskussionen anregen: Geht die Verteilung von Vermögen und Einkommen in Deutschland nicht immer weiter auseinander? Darüber lohnt die Debatte. Aber die Fokussierung auf Auseinandersetzungen mit der Polizei hat in den vergangenen Jahren zu sehr die anderen Versammlungen und ihre Themen verdrängt. 

Die Strategie der Polizei unter SPD-Innensenatoren und -senatorin hat deeskalierend gewirkt und das ist gut so. Die gewaltsame Zuspitzung wie zu Zeiten des Senators Heinrich Lummer ist vorbei.


Was aber ist die Rolle der SPD-Innenpolitik in einer Koalition mit der Berliner CDU heute? Anders als bei Rot-grün-rot, als die Unterstützung der Polizei offenbar allein der SPD zufiel, ist die Sozialdemokratie jetzt sozusagen der linke Flügel der Koalition. Ob Bodycam oder Präventivgewahrsam: Unmissverständliche rechtsstaatliche Anwendungsregeln müssen Bürgerrechte sichern. Denn am Ende sind alle Berlinerinnen und Berliner sowohl an ihren Bürgerrechten als auch an der Sicherheit auf Berlin Straßen interessiert. Der vernünftige Ausgleich beider Ziele ist also Ausdruck einen sinnvollen Politik.


Spannende Zeiten sind daher mit dieser Aufgabe verbunden und ich freue mich darauf, mit vielen Polizei- und Feuerwehrkräften und Bürgerinnen und Bürgern darüber zu diskutieren.

von Martin Matz • 22. Oktober 2026
Was bedeutet die Steuerschätzung für den Berliner Landeshaushalt?
von Martin Matz • 20. Oktober 2026
Sollte die Politik falsche Hoffnungen wecken?
von Martin Matz • 12. Oktober 2026
Das amtliche Endergebnis war leider für mich nicht dem "vorläufigen" identisch
von Martin Matz • 26. September 2026
Muss die SPD direkt nach der Wahl eine Koalitionsentscheidung für Berlin treffen?
von Martin Matz • 21. September 2026
Alle neuen Abgeordneten sollten jetzt konkrete Verantwortung empfinden
von Martin Matz • 18. September 2026
Am 20.9. wird gewählt - wie wirkt meine Stimme?
von Martin Matz • 14. September 2026
Warum die AfD nicht patriotisch ist
von Martin Matz • 1. Oktober 2025
Das hat lang gedauert. Vor vielen Jahren gab es die ersten Bemühungen in der Bezirksverordnetenversammlung, die Steglitzer Treitschkestraße umzubenennen. Der Politiker und Historiker Heinrich von Treitschke ist für den in der NS-Zeit weit verbreiteten Satz „Die Juden sind unser Unglück“ bekannt. https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_von_Treitschke Ich bin nicht dafür, zu enge Maßstäbe an historische Straßennamen anzulegen, aber hier war ich immer für eine Umbenennung. Verschiedene Vorschläge waren über die lange Zeit im Gespräch: Ich war beispielsweise sehr offen dafür, Bischof Kurt Scharf hier mit einer Benennung zu ehren (die ev. Patmos-Gemeinde liegt auch an dieser Straße). Jetzt wurde mit Betty Katz auch eine gute Lösung gefunden. Sie war Direktorin des Jüdischen Blindenheims in Steglitz und wurde in Theresienstadt ermordet. Nun wird mit einem Straßennamen an sie erinnert. https://de.wikipedia.org/wiki/Betty_Katz Lange Zeit wurde eine Umbenennung von der CDU blockiert, zeitweise zusammen in einer Zählgemeinschaft mit den Grünen. Aber jetzt hat die Mehrheit in der BVV eine Umbenennung durchgesetzt. Die SPD hat viele jahrelang dafür gekämpft. Anwohnerinnen und Anwohner in der Straße können ihre Meldeadresse im Bürgeramt gebührenfrei neu eintragen lassen.
von Martin Matz • 6. Juli 2025
In dieser Woche wird das neue ASOG (Berliner Polizeirecht) dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorgelegt. Was war der SPD wichtig daran? Die Überarbeitung des ASOG folgt diesen Grundsätzen: 1. Umsetzung Koalitionsvertrag 2. Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben durch mehrere Jahre Rechtsprechung des BVerfG, die im Gesetz zu berücksichtigen ist (vor allem Entscheidungen zum Datenschutz) 3. Konsequenzen aus technologischem Fortschritt (Beispiel Videoüberwachung: Nutzung neuer Möglichkeiten zur Aufmerksamkeitsunterstützung, aber auch Ausschluss automatisierter biometrischer Fernidentifizierung) 4. Veränderte Sicherheitslage und Erfahrungen aus Anschlagsserie führt zu dem Vorrang besserer Datenauswertung vor einer Ausweitung von Datenerhebung (Beispiel: Der Attentäter von Magdeburg konnte nicht durch die Videoüberwachung auf dem Weihnachtsmarkt gestoppt werden, durch eine Auswertung seines öffentlichen Social Media-Profils sowie seiner Polizeikontakte in mehreren Bundesländer evtl. schon) Wichtige Punkte aus SPD-Perspektive: 1. Entschiedenere Unterstützung bei häuslicher Gewalt (Opfer- und Tatverdächtigen-Kontaktdaten dürfen an Beratungsstellen übermittelt werden, Fallkonferenzen mit datenschutzkonformem Austausch, Verlängerung von Wegweisungen nach 14 Tagen um weitere 14 Tage möglich, elektronische Fußfessel nach dem spanischen Modell) 2. Racial Profiling – Das Verbot wird auf Gesetzesebene verankert und spielt dadurch u.a. eine größere Rolle bei der Polizeiausbildung. Gleichzeitig gegen den Willen der CDU durchgesetzte Begrenzung anlassloser Kontrollen (siehe unten) 3. Begrenzung anlassloser Kontrollen durch mehr Parlamentsrechte bei der Festsetzung von kriminalitätsbelasteten Orten („kbO“) und Waffenverbotszonen – beides wird durch Verordnungen festgelegt, Waffenverbotszonen mit 21 Tage Frist („Genehmigungsfiktion“). Auch kbO erfahren dadurch ein „Upgrade“, sie wurden bisher von der Innenverwaltung allein festgelegt. 4. Videoüberwachung kann an kbO künftig ergänzend eingesetzt werden (Koalitionsvertrag). Gegen den Vorschlag der Innenverwaltung gibt es aber keine Rechtsgrundlage für Videoüberwachung außerhalb von kbO (ungeachtet der Videoüberwachung nach Hausrecht, insbesondere im ÖPNV). 5. Künftig kann die Polizei Abgleiche z.B. von Personenfotos mit im Internet oder eigenen Datenbanken verfügbaren Informationen durchführen (haben Journalisten im Fall Klette erfolgreich angewendet, Polizei durfte das bisher nicht). Gleichzeitig schließen wir aber die biometrische Fernidentifizierung an Orten der Videoüberwachung aus, unter anderem um Bewegungsprofile auszuschließen. 6. Alle Bundesländer und der Bund haben sich darauf vereinbart, verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesysteme einzuführen, um bereits vorhandene Daten besser auswerten zu können (siehe „Grundsätze“ Nr. 4). Das ASOG ermöglicht dies dann auch, in der Gesetzesbegründung haben wir allerdings deutlich hinterlegt, dass nur europäische Systeme zum Einsatz kommen dürfen. Das dient dazu, anders als süddeutsche Bundesländer keine Zusammenarbeit mit der Firma PALANTIR von Peter Thiel einzugehen. 7. Weder durch Datenanalyse mit Hilfe von KI noch durch die Software zur Aufmerksamkeitsunterstützung dürfen automatisierte Konsequenzen oder Handlungen erfolgen. Polizeiliche Handlungen dürfen nur durch Polizeivollzugskröfte ausgelöst werden. 8. Zwar führen wir Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchungen ein, begrenzen dies im Gefahrenabwehrrecht aber eindeutig (und in mehrfachen Formulierungsänderungen gegen die ursprünglichen Absichten von CDU und Innenverwaltung festgelegt) auf Terrorabwehr und Organisierte Kriminalität. Schon die QTKÜ nach Strafprozessordnung (die es schon mehrere Jahre gibt) wurde 2022 in Berlin nur 9mal beantragt und 4mal tatsächlich durchgeführt. Hier haben wir es mit einer sehr speziellen, selten anzuwendenden Regelung zu tun, vor der Unbeteiligte keine Sorgen haben müssen. Im Ergebnis modernisieren wir das ASOG, passen es an aktuelle Gegebenheiten und aktuelle Verfassungsrechtsprechung an, tun dies aber mit großer Umsicht und Präzision und mit Aufmerksamkeit für Bürgerrechte und parlamentarische Kontrolle. Sie wollen es genau wissen? Hier finden Sie den Entwurf im Volltext, aber Achtung, es sind 758 Seiten Text: https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-2553.pdf
von Martin Matz • 1. November 2024
Nach dem Überfall der Hamas vom 7. Oktober 2023 hat sich die Belastung der Polizei Berlin substanziell erhöht. Der zusätzliche Personaleinsatz für den Objektschutz und für die zahlreichen Versammlungslagen ist enorm. Die individuelle Belastung für Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzug ist deutlich spürbar, eine Erhöhung der Erschwerniszulage Dienst zu ungünstigen Zeiten eine notwendige Maßnahme der Wertschätzung in dieser Situation – vor allem, da die Berliner Polizeikräfte bisher niedrigere Zulagen erhalten als die Bundespolizistinnen und -polizisten, die direkt neben ihnen Dienst tun. Wir können die Belastungssituation derzeit nicht substanziell verändern, aber die Politik tut gut daran, ihre Wertschätzung für die Arbeit der Polizei nicht nur durch warme Worte, sondern auch sehr konkret zum Ausdruck zu bringen. Ich habe daher Ende letzten Jahres die Initiative ergriffen und mit viel Unterstützung der SPD-Fraktion und dann auch des Koalitionspartners die Erhöhung der Stundenzuschläge für den so genannten Dienst zu ungünstigen Zeiten im Haushaltsgesetz verankern können. Der Senat setzt die Erhöhung jetzt mit der Vorlage des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes unter dem Vorbehalt der erneuten parlamentarischen Zustimmung um. Die Stundenzuschläge würden nachts 2025 mit 2,97€ statt bisher 1,87€ oder sonn- und feiertags mit 6,31€ statt 3,84€ deutlich erhöht sein. Für das Jahr 2024 gibt es eine Zwischenstufe, die rückwirkend zum 1.1. in Kraft treten soll. Die Kosten der Maßnahme hängen von der Zahl der zu vergütenden Stunden ab und werden 2025 voraussichtlich über 4 Mio. € für mehrere Millionen geleisteter Stunden betragen und vielen Vollzugskräften zugute kommen.
Weitere Beiträge