Straßenausbaubeitrags-Gesetz: Betrifft mich das?

Sie leben in einem Einfamilienhausgebiet, beispielsweise in Lichterfelde? Sie haben gehört, dass die CDU dem Senat vorwirft, mit dem Straßenausbaubeitrags-Gesetzes Anlieger künftig finanziell beim Ausbau ihrer Straße mit heranzuziehen?

Hier ist die Wahrheit:

 


  Die Sanierung der Straßenzüge Carstennstr., Luzerner Str. und Appenzeller Str. sind in der Investitionsplanung des Landes Berlin bereits finanziert – entgegen der Behauptung der CDU Lichterfelde werden Beiträge der Anlieger für eine Sanierung also nicht benötigt

 

 

 

In 15 der 16 Bundesländer müssen sich die Anwohner an Straßenausbaukosten beteiligen – deshalb wurde bereits Mitte der 90er Jahre ein entsprechendes Gesetz für Berlin von CDU-Senator Klemann geplant. Erst jetzt wird über eine Umsetzung seines Plans gesprochen. Man kann Bürgerinnen und Bürgern in den Ländern, die für uns in den Länderfinanzausgleich einzahlen, kaum vermitteln, dass es ein solches Gesetz hier nicht geben soll.

Es geht nicht um Reparaturen und Ausbesserungen („Schlaglöcher“, laufende Instandhaltung), sondern nur um wirklichen Straßenausbau oder Straßenbefestigung. Wenn Sie also in einer normal befestigten Straße wohnen, wird das Gesetz für Sie kein Thema sein, auch wenn eine Deckensanierung ansteht. Bisher gibt es in ganz Lichterfelde-West und Zehlendorf-Süd keine einzige Straße, in denen eine Maßnahme nach dem Gesetz beschlossen wäre.

Bevor ein Straßenausbau durchgeführt wird, werden die Anwohner beteiligt und können dadurch die umlagefähigen Kosten drücken. Unnötig teurer Luxus ist zu vermeiden. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) muss zustimmen, man kann also auch mit seinen Bezirksverordneten darüber sprechen.

Je nach Straßenkategorie ist sichergestellt, dass zwischen 30 % und 75 % nicht von den Anliegern, sondern weiterhin von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden müssen. Niemand muss also „seine Straße alleine bezahlen“.

Eine Umlage auf Mieterinnen und Mieter mit der Nebenkostenabrechnung ist unzulässig, Beiträge werden ebenfalls nicht von Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern bezahlt.

Niemand darf rückwirkend für bereits durchgeführte oder laufende Ausbaumaßnahmen (wie etwa in der Ringstraße in Lichterfelde) herangezogen werden.

Aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen („Härtefälle“) kann der Beitrag gestundet oder sogar ganz erlassen werden.

Für die meisten Bewohner von Straßen in Lichterfelde wird das Gesetz auf viele Jahre hinaus gar nicht von Bedeutung sein, da sie von umlagefähigen Ausbaumaßnahmen gar nicht betroffen sein werden.

 

Unser Brief an die Anwohnerinnen und Anwohner der Carstennstraße, Appenzeller und Luzerner Str. vom 13.9.06
 

Hier finden Sie das Gesetz in der vom Senat beschlossenen Fassung
 

Hier finden Sie die vom Parlament beschlossenen Verbesserungen zum Gesetz

Hier können Sie die Plenardebatte des Abgeordnetenhauses zum Straßenausbaubeitrags-Gesetz nachlesen (Gesamtprotokoll mit ca. 2 MB Dateigröße)

  Aus gegebenem Anlass ein offenes Wort über die politische Konkurrenz bei dieser Wahl


 

 

 

Es gibt also keinen Grund für Panikmache. Das Parlament als Gesetzgeber hat den Entwurf an entscheidenden Punkten geändert. So wird z.B. ohne die Zustimmung der BVV nichts gehen. Die Anwohner werden also nichts „von oben“ aufgedrückt bekommen. Sie erhalten auch individuell weitgehende Informations- und Anhörungsrechte.

Sie haben weitere Fragen zu diesem Gesetzentwurf? Ich versuche das für Sie zu klären:

 

  Ist gern für Sie da: Die SPD in Lichterfelde

 

 

 



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