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Sie
leben in einem Einfamilienhausgebiet, beispielsweise in Lichterfelde? Sie haben
gehört, dass die CDU dem Senat vorwirft, mit dem
Straßenausbaubeitrags-Gesetzes Anlieger künftig finanziell beim Ausbau ihrer
Straße mit heranzuziehen? Hier
ist die Wahrheit: |
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In
15 der 16 Bundesländer müssen sich
die Anwohner an Straßenausbaukosten beteiligen – deshalb wurde bereits Mitte
der 90er Jahre ein entsprechendes Gesetz für Berlin von CDU-Senator Klemann geplant. Erst jetzt
wird über eine Umsetzung seines Plans gesprochen. Man kann Bürgerinnen und
Bürgern in den Ländern, die für uns in den Länderfinanzausgleich einzahlen,
kaum vermitteln, dass es ein solches Gesetz hier nicht geben soll. Es
geht nicht um Reparaturen und Ausbesserungen („Schlaglöcher“, laufende
Instandhaltung), sondern nur um wirklichen Straßenausbau oder Straßenbefestigung. Wenn Sie also in einer
normal befestigten Straße wohnen, wird das Gesetz für Sie kein Thema sein,
auch wenn eine Deckensanierung ansteht. Bisher gibt es in ganz Lichterfelde-West und Zehlendorf-Süd keine einzige Straße,
in denen eine Maßnahme nach dem Gesetz beschlossen wäre. Bevor
ein Straßenausbau durchgeführt wird, werden die Anwohner beteiligt und können dadurch die umlagefähigen Kosten
drücken. Unnötig teurer Luxus ist zu vermeiden. Die
Bezirksverordnetenversammlung (BVV) muss zustimmen, man kann also auch mit
seinen Bezirksverordneten darüber sprechen. Je
nach Straßenkategorie ist sichergestellt, dass zwischen 30 % und 75 % nicht von den Anliegern, sondern weiterhin
von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen werden müssen. Niemand
muss also „seine Straße alleine bezahlen“. Eine
Umlage auf Mieterinnen und Mieter mit der Nebenkostenabrechnung ist unzulässig, Beiträge werden ebenfalls
nicht von Kleingärtnerinnen und
Kleingärtnern bezahlt. Niemand darf rückwirkend für bereits durchgeführte oder
laufende Ausbaumaßnahmen (wie etwa in der Ringstraße in Lichterfelde) herangezogen werden. Aus
sozialen und wirtschaftlichen Gründen („Härtefälle“) kann der Beitrag
gestundet oder sogar ganz erlassen werden. Für
die meisten Bewohner von Straßen in Lichterfelde wird das Gesetz auf viele Jahre hinaus gar nicht von
Bedeutung sein, da sie von umlagefähigen Ausbaumaßnahmen gar nicht
betroffen sein werden. |
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Es
gibt also keinen Grund für Panikmache. Das Parlament als Gesetzgeber hat den
Entwurf an entscheidenden Punkten geändert. So wird z.B. ohne die Zustimmung der BVV nichts gehen. Die
Anwohner werden also nichts „von oben“ aufgedrückt bekommen. Sie erhalten
auch individuell weitgehende Informations- und Anhörungsrechte. Sie
haben weitere Fragen zu diesem Gesetzentwurf? Ich versuche das für Sie zu
klären: |
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